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Erklärung

Foto: Pixabay.com
Bischöfe verpflichten sich zu transparenter Missbrauchs-Aufarbeitung

Die Deutsche Bischofskonferenz gibt sich verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche.

Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Bischof Dr. Stephan Ackermann, und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, haben heute die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland" unterzeichnet.

Mit der Erklärung, deren Unterzeichnung der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz Ende April 2020 beschlossen hatte, haben sich die Bischofskonferenz und der Unabhängige Beauftragte gemeinsam über verbindliche Kriterien und Strukturen für eine umfassende und unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz unter Einbeziehung von Betroffenen verständigt.

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, betont: „Diese gemeinsame Erklärung ist die entscheidende Grundlage für eine transparente Aufarbeitung und beispielgebend für andere gesellschaftliche Akteure. Die Bischöfe haben mit Verabschiedung der Gemeinsamen Erklärung die unumkehrbare und verbindliche Entscheidung für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im katholischen Bereich getroffen. Dafür haben Betroffene lange gekämpft. Wir haben hier sehr konstruktiv mit Mitgliedern der Unabhängigen Aufarbeitungskommission und dem Betroffenenrat zusammengearbeitet. Die Aufarbeitung kann nun in allen Bistümern nach einheitlichen Standards und Kriterien stattfinden. Transparenz, Einheitlichkeit und Betroffenensensibilität werden jetzt verbindlich."

Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Bischof Dr. Stephan Ackermann, erklärt: „Die Aufarbeitungsprozesse, die mit dem heute unterzeichneten Text angestoßen werden, gehören zu der institutionellen Verantwortung, die die Bischöfe und Diözesen für begangenes Unrecht übernehmen. Es ist gut, dass in den einzurichtenden Aufarbeitungskommissionen Vertreter der Kirche, unabhängige Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Betroffene zusammenwirken. Zugleich ist sichergestellt, dass sämtliche bereits vorhandenen, zahlreichen diözesanen Anstrengungen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs fortgesetzt und bereits gewonnene Erkenntnisse in den Prozess eingebracht werden können."

Hintergrund

Die Gemeinsame Erklärung wurde vom Unabhängigen Beauftragten sowie der von ihm eingerichteten Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen" und Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz erarbeitet. Mit der Erklärung setzen die Bischöfe den Kurs der Aufarbeitung des Missbrauchs fort, der durch zahlreiche regionale Aufarbeitungsprojekte sowie die interdisziplinäre Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" (MHG-Studie) begonnen wurde.


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