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Integrationsbeauftragte

Foto: pixabay.com
Widmann-Mauz will Kopftuch-Verbot bei Kindern prüfen lassen

Ein neues Gesetz in Österreich, das Kopftücher an Grundschulen verbietet, hat auch in Deutschland eine Debatte zu dem Thema angestoßen. Die Tübinger CDU-Bundestagsabgeordnete Annette Widmann-Mauz, Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, hält so ein Verbot auch hier für denkbar und will eine Einführung prüfen lassen.

"Dass kleine Mädchen Kopftuch tragen, ist absurd - das sehen auch die meisten Muslime so", sagte Annette Widmann-Mauz der Bild-Zeitung. Sie findet, dass alle Maßnahmen geprüft und angegangen werden sollten, "die Mädchen davor zu schützen". Möglichkeiten sieht sie "vom Elterngespräch bis zum Verbot". 

Ähnlicher Meinung ist Leni Breymeier, SPD-Familienpolitikerin aus Baden-Württemberg. Der Bild-Zeitung sagte sie: "Das ist für mich keine religiöse, sondern eine gesellschaftliche Frage, eine Frage der Gleichstellung".

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hingegen kann generellen Kopftuchverboten für Schülerinnen nichts abgewinnen. "Pauschale Kopftuchverbote für Schülerinnen wären unverhältnismäßig und würden die religionsverfassungsrechtliche und menschenrechtliche Pflicht missachten, auch in der Schule religiöse Pluralität zu ermöglichen sowie religiöse Toleranz zu fördern", erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte anlässlich der Veröffentlichung der Publikation "Die Religionsfreiheit von Kindern im schulischen Raum – Zur Diskussion über Kopftuchverbote für Schülerinnen".

"Kinder genießen Religionsfreiheit und der Staat hat daher grundsätzlich zu respektieren, wenn ein Kind auch in der Schule die Gebote seiner Religion einhalten will. Keineswegs darf der Gesetzgeber unterstellen, dass alle muslimischen Mädchen ein Kopftuch nur deshalb tragen, weil sie dazu von ihren Eltern gezwungen würden", so Rudolf weiter.

"Im Konfliktfall gebieten die Menschenrechte, alle geeigneten Mittel auszuschöpfen, etwa Gespräche der Lehrkräfte mit Kindern und eventuell ihren Eltern sowie pädagogische Mittel und Methoden, die Mädchen stärken, und religiöse Toleranz fördern. Die Schule muss ein Ort der religiösen Toleranz sein. Dazu ist Deutschland auch durch die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet", so Rudolf.

Nur in den Einzelfällen, in denen es belastbare Anhaltspunkte dafür gebe, dass ein Mädchen von seinem familiären Umfeld dazu gezwungen werde, ein Kopftuch zu tragen, könne ein Verbot in Betracht kommen. Voraussetzung hierfür wäre aber, dass der Staat eine gesetzliche Grundlage für einen Eingriff im Einzelfall schafft, alle milderen zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft worden sind und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit streng eingehalten wird. "Verbote sind im Einzelfall nur als letztes Mittel denkbar", erklärt die Institutsdirektorin.


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